In der Montessori-Pädagogik ist die gegenseitige Unterstützung, Förderung und Rücksichtnahme auch im Zusammenleben mit Kindern, die einen erhöhten Förderbedarf haben, selbstverständlich. So nehmen wir auch Kinder auf, die im Sinne von § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII, einen Inklusionsanspruch haben. Je nach Bedarf werden bis zu zwei Inklusionskinder betreut.